Forum Kieferorthopädieversicherung ARAG

Mad

E-Mail

27.07.2009, 14:56
 
Wartezeit (Kieferorthopädieversicherung ARAG)

Hallo

Ich habe seit Mai eine Zahnzusatzversicherung ARAG Tarif Z100

Mir haben keine Zähne gefehlt, seit gestern hat mir mein Zahnarzt ein Zahn gezogen weil man es nicht mehr retten konnte ( kein Weisheitszahn ).
Jetzt brauche ich eine Brücke, kann ich die Wartezeit umgehen oder muss ich jetzt die 8 Monate warten und dann die Brücken machen lassen.

admin(R)

27.07.2009, 15:51

@ Mad

Wartezeit

Hallo,

Ein Leistungsanspruch besteht erst nach Ablauf der achtmonatigen Wartezeit. Die Wartezeit kann man nicht umgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Blank
Produktmanagement

Mad

E-Mail

28.07.2009, 15:09

@ admin

Wartezeit

» Hallo,
»
» Ein Leistungsanspruch besteht erst nach Ablauf der achtmonatigen
» Wartezeit. Die Wartezeit kann man nicht umgehen.
»
» Mit freundlichen Grüßen
» Manuela Blank
» Produktmanagement

Hallo

Danke für die schnelle Antwort, wenn ich Sie richtig versanden habe überniehmt die Arag Z 100 die anfallende kosten muß halt in meinem Fall noch die Restlichen 4 Monate warten oder ?

admin(R)

29.07.2009, 10:15

@ Mad

Wartezeit

Hallo,

genau so ist es. Für Schäden, die während der Wartezeit entstehen leistet der Versicherer, aber eben erst nach Ablauf der Wartezeit.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Blank
Produktmanagement

    

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