» Guten Tag,
» ich bin Jahrgang 1965, leide an einem starken Überbiss und möchte das
» beheben lassen und gleichzeitig mir meine schief stehenden Zähne richten
» lassen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, oder zahlt die ARAG Z100
» das dann nicht?
» Herzlichen Dank für die Antwort, Anne Hatalak
Hallo Frau Hatalak,
Vorab, falls sie einen Vertragsabschluss planen: Bei bereits bestehenden Kieferfehlstellungen ist ein Versicherungsschutz für geplante Behandlungen grundsätzlich nicht möglich.
Sollte bereits ein Vertrag bei der ARAG bestehen, müsste ein Heil- und Kostenplan mit genaueren Angaben beim Versicherer eingereicht werden. Die medizinische Notwendigkeit müsste aus diesem Heil- und Kostenplan hervorgehen, hierüber kann Sie ihr Kieferorthopäde sicherlich am Besten beraten.
Ihre Kundenbetreuung --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |