Forum Kieferorthopädieversicherung ARAG

anne hatalak

E-Mail

26.02.2009, 10:36
 
medizinische Notwendigkeit (Kieferorthopädieversicherung ARAG)

Guten Tag,
ich bin Jahrgang 1965, leide an einem starken Überbiss und möchte das beheben lassen und gleichzeitig mir meine schief stehenden Zähne richten lassen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, oder zahlt die ARAG Z100 das dann nicht?
Herzlichen Dank für die Antwort, Anne Hatalak

Kundenbetreuung(R)

26.02.2009, 11:58

@ anne hatalak

medizinische Notwendigkeit

» Guten Tag,
» ich bin Jahrgang 1965, leide an einem starken Überbiss und möchte das
» beheben lassen und gleichzeitig mir meine schief stehenden Zähne richten
» lassen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, oder zahlt die ARAG Z100
» das dann nicht?
» Herzlichen Dank für die Antwort, Anne Hatalak

Hallo Frau Hatalak,

Vorab, falls sie einen Vertragsabschluss planen: Bei bereits bestehenden Kieferfehlstellungen ist ein Versicherungsschutz für geplante Behandlungen grundsätzlich nicht möglich.

Sollte bereits ein Vertrag bei der ARAG bestehen, müsste ein Heil- und Kostenplan mit genaueren Angaben beim Versicherer eingereicht werden. Die medizinische Notwendigkeit müsste aus diesem Heil- und Kostenplan hervorgehen, hierüber kann Sie ihr Kieferorthopäde sicherlich am Besten beraten.

Ihre Kundenbetreuung

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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