» Wie sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen eingeteilt?
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, abgekürzt KIG, bestimmen die schwere der Zahnfehlstellung und teilen diese in 5 Schweregrade ein.
Grad 1 und 2: Eine Behandlung wird als Privatleistung durchgeführt, weil ...
Grad 1: eine leichte Zahnfehlstellung vorliegt, die aus ästhetischen Gründen zwar behandelt werden kann, deren Behandlung allerdings nur als Privatleistung angeboten wird.
Grad 2: eine Zahnfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, deren Behandlungskosten jedoch wegen des geringeren Ausprägungsgrades der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Grad 3 bis 5: Eine Behandlung wird nach dem Kostenerstattungsprinzip Ihrer gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt, weil ...
Grad 3: eine ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht.
Grad 4: eine stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich macht.
Grad 5: eine extrem stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich macht.
(Tarif: Kieferorthopädieversicherung ARAG) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |