Forum Kieferorthopädieversicherung ARAG

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Saarbruecken,
10.12.2009, 10:17
 
Kieferorthopädie (Kieferorthopädieversicherung ARAG)

Wann leistet die Zusatzversicherung für Kieferorthopädie?

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Frage wurde im Service-Center bei GutGuenstigVersichert.de gestellt.

Kundenbetreuung(R)

12.11.2008, 14:31

@ Servicecenter

Kieferorthopädie

» Wann leistet die Zusatzversicherung für Kieferorthopädie?

Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt in der GKV eine Einstufung der Zahn- und Kieferfehlstellungen je nach Schwere in sog. "Kieferorthopädische Indikationsgruppen" (KIG 1 bis 5). Bei Einstufung in eine der KIG-Gruppen 3, 4 oder 5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV; in diesen Fällen erfolgt keine Leistung aus den Tarifen Z 100 oder Z 70. Bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ohne Leistungsanspruch der GKV werden die Aufwendungen mit den tariflichen Sätzen erstattet.

Laut Aussage von der ARAG liegt bei Kindern eine medizinische Notwendigkeit in der Regel bei einer Einstufung in KIG 2 vor, während in KIG 1 grundsätzlich von einer ästhetischen Behandlung ausgegangen wird.
Für Erwachsene gilt folgende Empfehlung:

Bei umfangreichen Behandlungen wird die Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn empfohlen. Im Fall einer kieferorthopädischen Behandlung zählt hierzu auch die KIG-Einstufung durch den Behandler. Der Versicherer prüft die Unterlagen unverzüglich und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung schriftlich Auskunft.

Der Versicherer behält sich das Recht vor, die Angaben des Arztes im begründeten Einzelfall zu überprüfen.

(Tarif: Kieferorthopädieversicherung ARAG Z100 Z70)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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