Forum Kieferorthopädieversicherung ARAG

Servicecenter(R)

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Saarbruecken,
10.12.2009, 10:17
 
Invisalign Zahnspangen (Kieferorthopädieversicherung ARAG)

Werden Behandlungen mit Invisalign ( durchsichtige Zahnspange ) ersetzt?

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Frage wurde im Service-Center bei GutGuenstigVersichert.de gestellt.

Kundenbetreuung(R)

12.11.2008, 14:31

@ Servicecenter

Invisalign Zahnspangen

» Werden Behandlungen mit Invisalign (durchsichtige/unsichtbare Zahnspangen) ersetzt?

Invisalign Behandlungen können nicht im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, sondern sind reine Privatleistungen. Da keine medizinische Notwendigkeit für eine solche Behandlung vorliegt, wird diese Methode ebenfalls nicht durch diesen Versicherungstarif erstattet.

Hintergrund:
Die Firma Align Technologies aus den USA hat ihr Invisalign Gerät auch in Deutschland eingeführt. Diese Geräte, die so genannten Aligner, sind dünne, transparente Schienen, die der Patient selbst nach Belieben einsetzen und herausnehmen kann. Das Invisalign-System ist nur für relativ einfache Fälle geeignet und die Erfolgsaussichten sind noch umstritten.

(Tarif: Kieferorthopädie Versicherung ARAG)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

Kristof Repas

E-Mail

Mainz,
16.02.2009, 11:22

@ Kundenbetreuung

Invisalign Zahnspangen

Wieso sollte denn da keine medizinische Notwendigkeit vorliegen??
Meines Erachtens schon, nachdem was der BGH dazu sagt:

BGH-Urteil vom 12.03.2003 (BGHZ 154, 154 ff. d. A.)

"Es kommt nicht darauf an, ob eine kostengünstigere Behandlungsmethode zur Verfügung steht. (...) Unter einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit ist nach ständiger Rechtssprechung zu verstehen, dass es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, die Maßnahme des Arztes als medizinisch notwendig anzusehen. Vertretbar ist eine Heilbehandlung dann, wenn sie in fundierter und nachvollziehbarer Weise das zu Grunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet. Davon ist wiederum auszugehen, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewendet wird, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken ... ."

Durch Inivisalign wird die Verschlimmerung einer Zahnlücke oder schiefen Zähnen entgegengewirkt. Wenn man jetzt z.B. bei einem Vollversicherten sowas nicht zahlt kommt er in 3-5 Jahren wieder und kriegt halt eine Zahnspange oder lässt sich einfach Implantate machen... wieso auch nicht? WEnn es manche Personen so stört, dann machen die das auch. Was ist dann billiger für eine Versicherung?? 4000 EUR Invisalign oder 4 Implantate für 6000 EUR??

Ich würde gerne mal wissen, wieso die med. Notwendigkeit IHrer Meinung nach nicht gegeben sein soll???

Vielen Dank.

Kristof Repas

E-Mail

Mainz,
16.02.2009, 11:22

@ Kristof Repas

Invisalign Zahnspangen

Hier können Sie unter anderem ein Urteil von 2007 noch nachlesen.

http://www.ra-kotz.de/behandlungsplan.htm

Dabei geht es nur um eine Zusatzversicherung, aber die Versicherung musste trotzdem leisten, u.a. weil eine Selbstheilung ausgeschlossen sei,etc. etc.

Leut, die das lesen, bitte lasst euch nicht sofort abweisen... sondern bleibt hart und dann gibt es auch Leistungen von euren Versicherungen. Notfalls tut es auch der Weg zum Rechtsanwalt...

Kundenbetreuung(R)

16.02.2009, 12:19

@ Kristof Repas

Invisalign Zahnspangen

» Hier können Sie unter anderem ein Urteil von 2007 noch nachlesen.
»
» http://www.ra-kotz.de/behandlungsplan.htm
»
» Dabei geht es nur um eine Zusatzversicherung, aber die Versicherung musste
» trotzdem leisten, u.a. weil eine Selbstheilung ausgeschlossen sei,etc.
» etc.
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» Leut, die das lesen, bitte lasst euch nicht sofort abweisen... sondern
» bleibt hart und dann gibt es auch Leistungen von euren Versicherungen.
» Notfalls tut es auch der Weg zum Rechtsanwalt...

Sehr geehrter Herr Repas,

Bevor es hier zu Missverständnissen kommt, möchte ich betonen, dass wir als Versicherungsmakler natürlich immer auf der Seite unserer Kunden stehen. Die Aussage dass Invisalign-Zahnspangen nicht ersetzt werden, stammte direkt aus der Leistungsabteilung des Versicherers, wobei wir dazu sagen müssen, dass diese Aussage nun bereits 2 Jahre alt ist und sich evtl etwas Neues ergeben hat.

Ihre Ausführungen sind soweit nachvollziehbar, ich möchte aber an dieser Stelle die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) bezüglich Invisalign zitieren:

- Es ist nur möglich "eine vergleichsweise kleine Zahl geringgradiger Zahnstellungsfehler mit dieser Methode zu korrigieren".
- Eine Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen ist aus mehreren Gründen nicht möglich:
1. "Maßnahmen, die lediglich kosmetischen Zwecken dienen, gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung".
2. Es können nur Heilmethoden angewendet werden, "deren therapeutischer Wert ausreichend gesichert ist".
3. "Der Indikationsbereich der Invisalign-Schienen beschränkt sich im wesentlichen auf erwachsene Patienten und geringgradige Zahnfehlstellungen".
- Eine Kostenübernahnme durch die Private Krankenversicherung hängt von den jeweiligen Versicherungsverträgen ab.

Mit der gleichen Begründung lehnen auch die privaten Zusatzversicherer eine Leistung in der Regel ab. Ein wesentlicher Punkt ist hierbei, dass sogar die Firma Invisalign selbst davon abrät, Invisalign-Spangen für Kinder anzuwenden und diese Methode nur für kosmetische Korrekturen bei Erwachsenen empfiehlt.

(Quelle)

Um noch einmal auf ihr Gerichtsurteil zu sprechen zu kommen: Die Klägerin im besagten Fall litt unter Zahnstellungsabweichungen und Kiefergelenkschmerzen. In diesem Fall ist die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung natürlich nicht von der Hand zu weisen. Allerdings muss die gewählte Behandlungsmethode "geeignet sein, den angetroffenen Befund zu therapieren." Insbesondere dieser letzte Punkt wäre bei Invisalign strittig.

Zusammenfassung: Bei mittleren Kieferfehlstellungen, sowie bei Kindern ist Invisalign in keinster Weise geeignet, die Fehlstellung zu beheben. Man kommt in diesem Fall nicht an einer richtigen Zahnspange vorbei. Für kleinere Schönheitskorrekturen mag diese Methode sicherlich gut geeignet sein, in diesem Fall spricht man allerdings nicht von medizinischer Notwendigkeit.

Wer auf eine Behandlung mit Invisalign besteht, sollte sich vorher ausgiebig informieren und einen Heil- und Kostenplan inkl. Röntgenbilder vorliegen haben.

Ihre Kundenbetreuung
Patrick Saar
(Tarif: Kieferorthopädie Versicherung ARAG Z100)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

E. Kovacs

E-Mail

09.08.2011, 12:37

@ Kundenbetreuung

Invisalign Zahnspangen

Hallo Herr Saar,

ich bin heute erst auf Ihren Kommentar gestoßen, da ich mich seit einger Zeit mit dem Thema "Feste Zahnspange" beschäftige.

Ich habe seit 2009 die Zahnzusatzversicherung Z100 der ARAG. Mein Kieferorthopäde hat mir ganz klar bestätigt, dass eine Korrektur medizinisch notwendig ist, allerdings gibt es ja nun verschiedene feste Zahnspangen.
Da ich mich berufsbedingt in ständigem Kundenkontakt stehe und mit 32 Jahren auch ein kleines persönliches Problem mit den klassischen Breckets ( ca. 2000 Euro ? ) habe, hätte ich gern eine unsichtbare Zahnspange. Diese kann aber bis zu 10.000 Euro kosten.

Meine Frage dazu ist: Wie gehe ich das nun an und wie wird entschieden, was die ARAG an Kosten übernimmt?

Ich hoffe, Sie können mir helfen.
Vielen Dank im Vorraus

E. Kovacs

Kundenbetreuung(R)

09.08.2011, 12:47

@ E. Kovacs

Invisalign Zahnspangen

» Hallo Herr Saar,
»
» ich bin heute erst auf Ihren Kommentar gestoßen, da ich mich seit einger
» Zeit mit dem Thema "Feste Zahnspange" beschäftige.
»
» Ich habe seit 2009 die Zahnzusatzversicherung Z100 der ARAG. Mein
» Kieferorthopäde hat mir ganz klar bestätigt, dass eine Korrektur
» medizinisch notwendig ist, allerdings gibt es ja nun verschiedene feste
» Zahnspangen.
» Da ich mich berufsbedingt in ständigem Kundenkontakt stehe und mit 32
» Jahren auch ein kleines persönliches Problem mit den klassischen Breckets (
» ca. 2000 Euro ? ) habe, hätte ich gern eine unsichtbare Zahnspange. Diese
» kann aber bis zu 10.000 Euro kosten.
»
» Meine Frage dazu ist: Wie gehe ich das nun an und wie wird entschieden, was
» die ARAG an Kosten übernimmt?
»
» Ich hoffe, Sie können mir helfen.
» Vielen Dank im Vorraus
»
» E. Kovacs

Sehr geehrter Herr Kovacs,

Grundsätzlich haben Sie den richtigen Weg gewählt: Ihr Kieferorthopäde ist der erste Ansprechpartner. Von Ihm erhalten Sie auch eine Beratung über die möglichen Behandlungsmethoden und er kann Ihnen auch einen Kostenvoranschlag erstellen (Nennt sich: Heil- und Kostenplan). Diesen können Sie dann vorab bei der ARAG einreichen, damit eine Leistungsübernahme geprüft werden kann.

Zum Thema "unsichtbare Zahnspangen" hatte ich bereits oben einiges geschrieben, aufgrund des Aufbaus dieser Zahnspangen können nur geringe Korrekturen vorgenommen werden - auch hierzu kann Sie ihr Kieferorthopäde beraten.

Patrick Saar
GutGuenstigVersichert GmbH

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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