» Befundbezogene Festzuschüsse - was ist das überhaupt?
Bereits seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für den Zahnersatz festgelegte Zuschüsse, die so genannten befundbezogenen Festzuschüsse.
Deren Höhe richtet sich dabei ausschließlich nach dem zahnärztlichen Befund und nicht mehr nach der Behandlungsmethode. Den befundbezogenen Festzuschuss zahlt die Krankenkasse in jedem Fall, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte sich für eine einfache oder eine aufwändigere Therapie entscheidet. Das war bislang nicht so.
Angenommen, der zahnärztliche Befund lautet: "Zahnlücke mit einem fehlenden Zahn". In diesem Fall gibt es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten, um das Problem zu lösen. In der Mehrzahl aller Fälle wird der fehlende Zahn durch eine Brückenkonstruktion ausgeglichen. Diese Lösung entspricht grundsätzlich der so genannten Regelversorgung, das bedeutet: sie ist in solchen Behandlungsfällen üblich. Das bedeutet: Für alle, die ihren Zahnersatz weiterhin in "einfacher" Ausführung wählen, bleibt fast alles wie es war.
Ab sofort besteht aber auch die Möglichkeit, sich für eine andere, aufwändigere zahnmedizinische Versorgung zu entscheiden. Das kann zum Beispiel ein implantatgetragener Zahnersatz sein, der den fehlenden Zahn ersetzt. Eine solche Lösung erfüllt den gleichen Zweck, ist aber deutlich teurer als die Brückenkonstruktion. Für den Zuschuss der Krankenkasse ist völlig unerheblich, welche Versorgung gewählt wird. Ganz gleich, ob man sich für die kostengünstigere oder die aufwändigere Lösung entscheidet, der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gleich. Entscheidend sind ausschließlich der Befund, also die Zahnlücke, und die in der Regel übliche Versorgung, in diesem Fall also die Brückenkonstruktion. Wird ein von der Regelversorgung abweichender Zahnersatz gewählt, sind die hieraus entstehenden Mehrkosten vom Versicherten zu tragen.
(Tarif: Kieferorthopädieversicherung ARAG Z100) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |