Forum Kieferorthopädieversicherung ARAG

Mock

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12.01.2009, 10:08
 
Wartezeit (Kieferorthopädieversicherung ARAG)

Muss die Wartezeit von 8 Monaten bis zur Empfehlung des Arztes, dass eine Behandlung stattfinden sollte oder bis zum Beginn der Behandlung eingehalten werden?

Kundenbetreuung(R)

15.01.2009, 15:15

@ Mock

Wartezeit

» Muss die Wartezeit von 8 Monaten bis zur Empfehlung des Arztes, dass eine
» Behandlung stattfinden sollte oder bis zum Beginn der Behandlung
» eingehalten werden?

Hallo Mock,

Wichtig ist erstmal, dass zu Beginn des Vertrages keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist. Auch eine für Laien offensichtliche Kieferfehlstellung sollte nicht bestehen, auch hiernach wird gefragt.
Es ist immer fragwürdig, wenn eine Kieferfehlstellung innerhalb von wenigen Monaten plötzlich auftritt, die vorher nicht bestanden haben soll. Es wird deshalb sogar oftmals geraten, eine Kieferorthopädieversicherung abzuschließen, bevor das Gebiss vollständig gewechselt wurde.

Zu ihrer Frage: Der Versicherungsfall tritt offiziell (gemäß §1 Abs.2 AVB) mit dem Beginn der Heilbehandlung ein, eine mündliche Empfehlung reicht hier nicht aus.

Ihre Kundenbetreuung

(Tarif: Kieferorthopädie Versicherung ARAG)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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