Forum Kinderkrankenzusatzversicherung SDK

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Saarbruecken,
12.12.2011, 16:14


Erstattungssätze Naturheilkunde (Kinderkrankenzusatzversicherung SDK)

Bis zu welchem Satz wird für Naturheilkunde erstattet?

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Frage wurde im Service-Center bei GutGuenstigVersichert.de gestellt.

Kundenbetreuung(R)

12.12.2011, 16:24

@ Servicecenter


Erstattungssätze Naturheilkunde

» Bis zu welchem Satz wird für Naturheilkunde erstattet?

Grundsätzlich gilt: Erstattungsfähig sind sämtliche Naturheilverfahren, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.

Da in den Tarifbedingungen kein bedingungsgemäßer Abrechnungssatz vereinbart ist, gilt grundsätzlich folgende Regelung:
a) Wenn die Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden kann, wird maximal bis zum Höchstsatz der GOÄ abgerechnet (3,5facher Satz).
b) Kann die Leistung nicht nach der GOÄ abgerechnet werden, wird maximal der Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Diese Regelung ist sehr kundenfreundlich und führte dazu, dass die SDK Testsieger bei Finanztest für Heilpraktiker-Leistungen wurde (Finanztest 10/2010). Die SDK erstattete in diesem Test als einzige Gesellschaft für Heilpraktikerleistungen die nach der GebüH abgerechnet wurden auch über die GebüH hinaus!

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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