» Hallo,
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» wenn ich zum November kündige und ich bekommen im September bescheid es
» muss eine Krone gemacht werden und ich erst Termine dafür im Dezmeber
» bekommen,
» muss die Versicherung das noch tragen?
Hallo Manuela,
In der Krankenversicherung gilt das Prinzip, dass der Beginn der Behandlung maßgebend für alle Fristen ist, hierbei gilt allgemein für alle privaten Krankenversicherungen:
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.
Die Heilbehandlung muss also während der Vertragslaufzeit begonnen werden.
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(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |