» Hallo,
» beim lesen der Fragen und leicht verständlichen, guten Antworten bin ich
» auf folgende Antwort gestoßen:
»
» "Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV greift die so genannte
» Mehrkostenvereinbarung: Für alle Behandlungen außerhalb dieses
» Leistungsanspruches werden bei KIG 3-5 80 % des Rechnungsbetrages für die
» komplette kieferorthopädische Behandlung erstattet (bis maximal 600 Euro
» pro Kiefer)."
»
» Beziehen sich die 600 Euro pro Kiefer auf ein Kalenderjahr oder auf die
» Behandlung insgesamt? Ich habe Bedenken das das nicht ausreichen könnte,
» wie sind da ihre Erfahrungen?
» Vielen Dank im Voraus
Hallo Sabisch,
Vielen Dank für diese Frage. Die (insgesamt) 1.200 EUR beziehen sich auf die "komplette kieferorthopädische Behandlung", die oftmals auch mehrere Jahre dauern kann.
Bei Behandlungsbeginn vereinbaren sie mit dem Kieferorthopäden eine Mehrkostenvereinbarung. Der Kieferorthopäde muss sie dabei auf die Kosten und den Nutzen dieser zusätzlichen, nicht unbedingt medizinisch notwendigen, Maßnahmen aufklären. In diesem Gespräch können sie selbst entscheiden, in welchem Umfang sie zusätzliche Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten.
In der Regel sollte die angegebene Summe ausreichend sein.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |