» Hallo!
» Bei meinem Sohn (12 Jahre) wurde vor 1,5 Jahren durch einen
» Kieferorthopäden festgestellt, daß eine Zahnfehlstellung vorliegt und diese
» kieferorthopädisch zu beheben sei. Leider ist die Fehlstellung relativ
» gering (KIG 1-2) und die Kosten würden nicht von der GKV übernommen, lt.
» deren Aussage wäre es eine rein kosmetische Behandlung. Liegt durch diese
» Inanspruchnahme des Kieferorthopäden bzw. dessen Aussage schon ein
» Behandlungsbeginn vor oder würde die CSS nach Beendigung der Wartezeit die
» Kosten einer Behandlung übernehmen? Die Fehlstellung wäre wohl mit einer
» Zahnspange zu beheben.
Hallo Thomas,
Wenn eine Zahnfehlstellung bereits ärztlich festgestellt wurde und sie auch eine konkrete Behandlung planen, ist ein Versicherungsschutz für diesen Fall auf keinen Fall mehr möglich, egal bei welchem Versicherer. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung in Anspruch genommen wird, liegt in Ihrem Fall wohl bei 100%. Das Kollektiv der Versicherten müsste also auf jeden Fall ihre Zahnspange zahlen und es ist die Aufgabe des Versicherers, dies zu vermeiden.
Wir raten generell, schon zwischen dem 8ten und 10ten Lebensjahr eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie abzuschließen, um solche Probleme zu vermeiden.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |