Forum Zahnzusatzversicherung CSS

Y.

08.02.2010, 14:42


GKV-Vorleistung / Kündigungsverzicht (Zahnzusatzversicherung CSS)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Fragen:

1. Die CSS-Zahnzusatzversicherung ist ja ein Tarif nach Art der Schadenversicherung. Bei diesen Tarifen kann der Versicherer in den ersten 3 Vertragsjahren dem Kunden kündigen oder nachträglich Leistungen kürzen - er kann aber auch ausdrücklich darauf verzichten. Wie verhält es sich bei der CSS?

2. Bedarf es im Einzelfall einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung?

Mit freundlichen Grüssen
Y.

Kundenbetreuung(R)

08.02.2010, 14:59

@ Y.


GKV-Vorleistung / Kündigungsverzicht

» Sehr geehrte Damen und Herren,
»
» ich habe folgende Fragen:
»
» 1. Die CSS-Zahnzusatzversicherung ist ja ein Tarif nach Art der
» Schadenversicherung. Bei diesen Tarifen kann der Versicherer in den ersten
» 3 Vertragsjahren dem Kunden kündigen oder nachträglich Leistungen kürzen -
» er kann aber auch ausdrücklich darauf verzichten. Wie verhält es sich bei
» der CSS?

Hier gilt § 14.1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen:
Kündigung durch den Versicherer
1. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.


» 2. Bedarf es im Einzelfall einer Vorleistung der gesetzlichen
» Krankenversicherung?

Nein, eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nicht notwendig. Erfolgt allerdings keine Vorleistung (z.B. bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung), wird ein pauschaler Beitrag der GKV auf die Leistungen des Versicherers angerechnet.

Hier gilt § 1.2 der Tarifbedingungen:
Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Dieser beträgt bei Zahnersatz 40%, bei Implantaten und Inlays 20% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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