Forum Zahnzusatzversicherung CSS

Duffy

27.07.2009, 11:33


Zahnersatz Gebiss (Zahnzusatzversicherung CSS)

Hallo,

wenn es später mal dazu kommt, dass man ein Gebiss bzw. umfangreicheren Zahnersatz braucht, was wird dann erstattet?

Das medizinisch Notwendige z.B. ein herausnehmbares Voll- oder Teilgebiss oder aber auch mehrere Zahnimplantate für ein festsitzendes Gebiss. Was also zahlt die Zusatzversicherung : die einfachste billigste Lösung oder auch die Wunschversorgung ggf. mit Implantaten? Zwischen beiden Lösungen kann ja ein Kleinwagen liegen.

Kronen haben ja nur eine Haltbarkeit von 15-20 Jahren. Wird ein Ersatz veralteter Kronen, Brücken etc. bezahlt oder werden die ausgeschlossen?

Ergänzend würde ich noch gern wissen, ob eine umfangreiche Zahnbehandlung später dann auch mit Sedierung oder auch Vollnarkose erstattet wird?

Im Kern geht es um die Belastbarkeit der Versicherung, schließlich werden ja auch nur relativ geringe Jahresbeiträge fällig.

Danke Duffy

admin(R)

27.07.2009, 15:33

@ Duffy


Zahnersatz Gebiss

Hallo Duffy,

vielen Dank für Deine Frage, die ich natürlich gerne beantworte. Prinzipiell benötigst Du eine Zahnzusatzversicherung nur für die Teile einer Zahnbehandlung, für die die gesetzliche Krankenkasse keine oder keine vollständige Leistung erbringt. Wenn Du z. B. ein Gebiss erhälst, dann handelt es sich um eine Regelleistung für die Du, wenn Du Dein Bonusheft 10 Jahre geführt hast, 65 % Erstattung von Deiner gesetzlichen Krankenkasse erhälst. Den Rest übernimmt die Zusatzversicherung zu 100 %.

Bei Implantaten sieht es etwas anders aus, da es sich hier um privatärztliche Leistungen handelt. Von der gesetzlichen Krankenkasse erhälst Du das gleiche, was Du auch erhalten würdest, wenn Du Dir eine Brücke machen lässt. Die zahlen immer dafür, dass z. B. ein Zahn fehlt, egal für welche Art von Zahnersatz Du Dich entscheidest.

Die Erstattung der CSS sieht für diesen Fall eine Aufstockung der gesetzlichen Leistungen auf 95 % des Rechnungsbetrages vor, d. h. Dir bleibt in diesem Fall ein Eigenanteil von 10 %.

Die Versicherung leistet auch für Kronen, Inlays usw., die Du bereits hast. Nur für fehlende Zähne und herausnehmbaren Zahnersatz wird ein Leistungsausschluss vereinbart.

Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, so werden Hypnose und Narkose als „besondere Maßnahmen der Schmerzausschaltung“) im tariflichen Umfang erstattet, auch im Falle von nachweislicher Zahnarzt-Angst.

Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen zu Deiner Zufriedenheit beantworten. Falls Dich noch etwas interessiert, melde Dich einfach nochmal.

Viele Grüße
Manuela Blank
Produktmanagement

Duffy

28.07.2009, 21:53

@ admin


Zahnersatz Gebiss

Hallo Manuela,
ganz lieben Dank für die wirklich tolle Erklärung. So gut hat mir das bisher noch keine/r erklärt. Man traut sich an solch umfangreichen Versicherungsabschlüsse kaum noch heran, weil alles so komplziert ist. Da ist es ganz wichtig, dass man hier fragen kann und so schnell, so freundlich und vor allem so kompetent Antworten bekommt.

Der Sicherheit halber möchte ich gern doch noch vorher wissen, ob ich als Patient die Wahl zwischen Brücke und Implantat habe, wenn es denn mal nötig werden sollte?

Was ist denn eine nachgewiesene Zahnarztangst? Muss ich mir darunter einen Menschen mit ganz schlechten Zähnen vorstellen, der aus Angst nicht zum Zahnarzt geht oder jemanden wie mich der soweit ganz gute Zähne hat, aber sich zweimal jährlich mit allergrößten Bauchschmerzen zum Zahnarzt geht?

» Die Erstattung der CSS sieht für diesen Fall eine Aufstockung der
» gesetzlichen Leistungen auf 95 % des Rechnungsbetrages vor, d. h. Dir
» bleibt in diesem Fall ein Eigenanteil von 10%.

Verbleibt mir ein Eigenanteil von nur 5 oder doch 10% - den Bedingungen nach doch 10%.

» Die Versicherung leistet auch für Kronen, Inlays usw., die Du bereits
» hast. Nur für fehlende Zähne und herausnehmbaren Zahnersatz wird ein
» Leistungsausschluss vereinbart.

Wenn ein bei Vertragsabschluss fehlender Zahn bereits durch eine Krone oder ein Implantat ersetzt ist, wird dafür denn auch ein Leistungsausschluss vereinbart?

Bitte entschuldige meine Rückfragen, aber bei Versicherungen bin ich doch ganz vorsichtig - lieber vorher fragen als nachher enttäuscht sein. Dir noch einmal ganz lieben Dank für deine Antworten. Ich fände es sehr lieb, wenn du mir noch einmal antworten würdest.

Lieben Gruss Duffy

admin(R)

29.07.2009, 10:12

@ Duffy


Zahnersatz Gebiss

Hallo Duffy,

Du hast als Patient die freie Wahl, Du kannst Dir die Art von Zahnersatz aussuchen, die Du möchtest.

Nachgewiesene Zahnarztangst ist, wenn Du auf dem Zahnarztstuhl sitzt und der nicht arbeiten kann, weil Du zuviel zitterst oder die Wand hoch läufst.

Was Deinen Eigenanteil bei privatärztlichen Leistungen angeht hatte ich mich verschrieben, die max. Erstattung beträgt 90 %, d. h. Dir bleibt ein Eigenanteil von 10 % bei Implantaten zum Beispiel. Brücken, die ja zur Regelleistung gehören werden zu 100 % erstattet (Gesetzliche + Zusatzversicherung)

Wenn Du bei Vertragsabschluss ein Implantat oder eine Krone hast, ist das mitversichert. Ausgeschlossen ist nur herausnehmbarer Zahnersatz, aber ein Implantat ist nicht herausnehmbar.

Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen beantworten und freue mich, wenn ich Dir helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Blank
Produktabteilung




» Hallo Manuela,
» ganz lieben Dank für die wirklich tolle Erklärung. So gut hat mir das
» bisher noch keine/r erklärt. Man traut sich an solch umfangreichen
» Versicherungsabschlüsse kaum noch heran, weil alles so komplziert ist. Da
» ist es ganz wichtig, dass man hier fragen kann und so schnell, so
» freundlich und vor allem so kompetent Antworten bekommt.
»
» Der Sicherheit halber möchte ich gern doch noch vorher wissen, ob ich als
» Patient die Wahl zwischen Brücke und Implantat habe, wenn es denn mal nötig
» werden sollte?
»
» Was ist denn eine nachgewiesene Zahnarztangst? Muss ich mir darunter einen
» Menschen mit ganz schlechten Zähnen vorstellen, der aus Angst nicht zum
» Zahnarzt geht oder jemanden wie mich der soweit ganz gute Zähne hat, aber
» sich zweimal jährlich mit allergrößten Bauchschmerzen zum Zahnarzt geht?
»
» » Die Erstattung der CSS sieht für diesen Fall eine Aufstockung der
» » gesetzlichen Leistungen auf 95 % des Rechnungsbetrages vor, d. h. Dir
» » bleibt in diesem Fall ein Eigenanteil von 10%.
»
» Verbleibt mir ein Eigenanteil von nur 5 oder doch 10% - den Bedingungen
» nach doch 10%.
»
» » Die Versicherung leistet auch für Kronen, Inlays usw., die Du bereits
» » hast. Nur für fehlende Zähne und herausnehmbaren Zahnersatz wird ein
» » Leistungsausschluss vereinbart.
»
» Wenn ein bei Vertragsabschluss fehlender Zahn bereits durch eine Krone
» oder ein Implantat ersetzt ist, wird dafür denn auch ein
» Leistungsausschluss vereinbart?
»
» Bitte entschuldige meine Rückfragen, aber bei Versicherungen bin ich doch
» ganz vorsichtig - lieber vorher fragen als nachher enttäuscht sein. Dir
» noch einmal ganz lieben Dank für deine Antworten. Ich fände es sehr lieb,
» wenn du mir noch einmal antworten würdest.
»
» Lieben Gruss Duffy

    

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