Forum Zahnzusatzversicherung CSS

Cigdem

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22.07.2009, 10:49


Veneers (Zahnzusatzversicherung CSS)

In wie fern werden die Kosten für Veneers übernommen. Die KV übernimmt nichts da es ein Schönheitseigriff sei.

admin(R)

23.07.2009, 13:19

@ Cigdem


Veneers

Sehr geehrter Herr Cigdem,


Medizinisch notwendige Veneers gelten als Teilkrone und werden nach der GOZ-Nummer 222 abgerechnet. Bei medizinischer Notwendigkeit werden diese im tariflichen Umfang erstattet. Im Falle von Veneers, die nach § 2 Absatz 3 berechnet werden, erfolgt keine Kostenerstattung.

Mit freundlichen Grüßen,
Manuela Blank
Produktmanagement




» In wie fern werden die Kosten für Veneers übernommen. Die KV übernimmt
» nichts da es ein Schönheitseigriff sei.

    

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