» Hallo,
»
» ich habe eine Frage zur KFO Behandlung im Zusammenhang mit der Wartezeit.
» Wie ich einer Ihrer Antworten hier entnehmen konnte leistet der
» Versicherer voll, wenn die 8 monatige Wartezeit vorbei ist.
»
» Nun meine Frage: Wenn ich einen Termin beim Kieferorthopäden mache
» innerhalb dieser Wartezeit, ist das dann schon der Behandlungsbeginn???
» oder noch nicht? Zählt dieser erste Termin beim Facharzt noch nicht zum
» Behandlungsbeginn??
»
» Über eine kurze Info würde ich mich freuen.
» Danke schon mal im vorab...
Hallo Iris,
Hier gilt § 1 der Versicherungsbedingungen: Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen
Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass eine reine Untersuchung noch keinen Versicherungsfall darstellt. Auch das Feststellen einer Behandlungsbedüftigkeit reicht noch nicht aus, um den Eintritt eines Versicherungsfalls herbei zu führen. Erst der tatsächliche Beginn der Heilbehandlung führt zu einem Versicherungsfall. Und auch nur dieser Termin wird für die Wartezeit in Betracht gezogen.
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(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |