Forum Zahnzusatzversicherung CSS

Zahnfee

11.07.2009, 22:11


Doppelversicherung (Zahnzusatzversicherung CSS)

Noch ein Hallo!

Welche Folgen hat es, wenn man bei einer anderen Versicherungsgesellschaft eine weitere Zahnzusatzversicherung abschließt? Im Antrag wurde nach dem Bestehen von gleichartigen Versicherungen nicht gefragt. Oder erfolgt die Abfrage erst im Schadenfall ?

Folgen einer Doppelversicherung könnten sein :

(a) Bereichung des Versicherten im Schadenfall; Erstattung von mehr als 100%
(b) die zuletzt abgeschossene Versicherung bleibt von der Leistung befreit
(c) die beteiligten Vers.-Gesellschaften teilen sich die Behandlungskosten
(d) ?

Eine Doppelversicherung könnte aus Gründen der Wartezeiten Sinn machen; schon weil diese im Falle einer Kündigung der Zahnzusatzversicherung bei der CSS verfallen respektive von einer neuen Versicherung nicht anerkannt werden. Fallbespiel : Bei der CSS besteht bereits nach 8 Monaten Wartezeit unbegrenzte Deckung für Zahnersatz. Bei Mitbewerbern erreicht man diesen Status erst nach 3 oder 4 Jahren in Bezug auf die Deckungshöhe. Dafür verlangen dieser Versicherer eine geringere Prämie.

Durch die Wartezeiten ist man doch stark an die abgeschlossene Zahnzusatzversicherung gebunden. Ein Wechsel des Versicherers ist wohl nur theoretisch möglich solange man seine erworbenen Wartezeiten nicht mitnehmen kann.

Bei Abschluss sagte man mir, dass eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung erst zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres möglich ist und dann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten. In Anbetracht des Schadenrisikos und der Vertragsnebenkosten fand ich das soweit in Ordnung. Die CSS übernimmt ja auch 2 professionelle Zahnreinigungen jährlich, wofür ich bisher jährlich 2x60 Euro bezahlt habe; absolut also 120 Euro, was ungefähr der Häfte der Jahresprämie für meine Zahnzusatzversicherung bei CSS entspricht.

Kann man eine weitere Zahnzusatzversicherung bei einer anderen Gesellschaft parallel abschließen - unterstellen wir mal, dass der Abschluss nicht aus einer Bereicherungsabsicht heraus motiviert ist? Besteht eine Anzeigepflicht ?

Es grüßt die Zahnfee!

Kundenbetreuung(R)

13.07.2009, 10:32

@ Zahnfee


Doppelversicherung

» Folgen einer Doppelversicherung könnten sein :
»
» (a) Bereichung des Versicherten im Schadenfall; Erstattung von mehr als
» 100%
» (b) die zuletzt abgeschossene Versicherung bleibt von der Leistung
» befreit
» (c) die beteiligten Vers.-Gesellschaften teilen sich die
» Behandlungskosten
» (d) ?

Hallo Zahnfee,

Die Lösung ist

(d) Ein Versicherer verlangt immer die Original-Rechnung. Deshalb kann man immer nur von einer Gesellschaft eine Erstattung erhalten.

Grundsätzlich gilt im Versicherungsgesetz § 200 Bereicherungsverbot: Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

Darüber hinaus gilt folgende vertragliche Obliegenheit in § 9 Abs. 5 Versicherungsbedingungen: Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen [..] ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.

Nach unserer Erfahrung duldet kein Versicherungsunternehmen eine Doppelversicherung. Bei Bekanntwerden einer Doppelversicherung würde jedes Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen. Dadurch erübrigen sich die sonstigen Überlegungen.

Fazit: Von einer Doppelversicherung muss dringend abgeraten werden. Auch wenn im Antrag nicht explizit nach weiteren Versicherungen gefragt wird, so ist die Anzeige einer Doppelversicherung eine vertragliche Obliegenheit. Wird dagegen verstoßen, kann der Versicherer leistungsfrei sein.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS)

---
Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

Zahnfee

13.07.2009, 11:20

@ Kundenbetreuung


Doppelversicherung

» Nach unserer Erfahrung duldet kein Versicherungsunternehmen eine
» Doppelversicherung. Bei Bekanntwerden einer Doppelversicherung würde jedes
» Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen ...
»
» Fazit: Von einer Doppelversicherung muss dringend abgeraten werden.
»
» Ihre Kundenbetreuung
» (Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS)

Oh - gut, dass ich gefragt habe. Mit solch' gravierenden Konsequenzen hätte ich nicht gerechnet. Scheinbar kann man auch zuviel des Guten in der Vorsorge betreiben. Mit den ganzen Versicherungsbedingungen kennt man sich als Laie nicht aus. Deshalb meinen ganz herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage - für mich heißt es ganz sicher :

Finger weg von einer Doppelversicherung

Vielen Dank für Ihre verständliche engagierte Beratung! Noch ein Punkt für die CSS.

Grüße von der Zahnfee :-)

    

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