» Könnte mein Zahnarzt nun von mir, da ich ja nun eine
» Zahnzusatzversicherung habe, eine Abrechnung auf Basis eines
» Privatpatienten verlangen? Zur Zeit steht bei mir zwar keine Zahnbehandlung
» (keine angeratene, keine angefangene kein Heil-/Kostenplan) an, aber wenn,
» könnte mein Zahnarzt dann höhere Sätze abrechnen / verlangen oder bleibt es
» bei den Kassentarifen?
Hierbei muss man zwischen ZahnBEHANDLUNG und ZahnERSATZ unterscheiden. Die grundsätzlichen Behandlungskosten, z.B. für eine Routinekontrolle werden in jedem Fall von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Hierbei darf ein Zahnarzt nur in Ausnahmefällen abweichen, die er medizinisch begründen und vor der Behandlung mit Ihnen durchsprechen muss.
Sollte allerdings eine Behandlung durchgeführt werden, die überhaupt nicht von der Krankenkasse übernommen wird, beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung, erfolgt automatisch eine Privatrechnung. Da hierfür keine Kassenleistungen vorgesehen sind, hat der Zahnarzt hier freie Hand. Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung schwanken von daher (ungefähr) zwischen 40 und 80 EUR.
Die dritte Möglichkeit ist Zahnersatz. Hier erfolgt in jedem Fall eine vorherige Beratung über die Möglichkeiten und welche Kosten sie selbst tragen müssen. Deshalb enthalten diese Rechnungen IMMER einen Privatanteil.
» Muss ich meinem Zahnarzt überhaupt anzeigen, dass ich bei Ihnen eine
» Zusatzversicherung abgeschlossen habe? Ich sehe eine gewisse Gefahr darin,
» dass uns als Patienten schneller umfangreiche Zahnbehandlungen angeraten
» werden, wenn man als Patient nur noch 10% der Zahnersatzkosten selber
» zahlen muss.
Umfangreiche Zahnbehandlungen (z.B. eine regelmäßige Zahnreinigung) kosten natürlich Geld. Andererseits helfen Sie, den guten Zustand der Zähne zu erhalten und senken dadurch im Gegenzug wieder die Belastung des Versicherers. Gleiches gilt für hochwertigen Zahnersatz: Auch hier sorgt eine oftmals bessere Verträglichkeit und hochwertigere Materialien dafür, dass geringere Folgekosten auftreten. Ein einfaches Beispiel wäre hierbei eine Füllung: Natürlich kostet ein hochwertiges, laborgefertigtes Inlay deutlich mehr als eine Zement- oder Amalgamfüllung. Dafür hat das Inlay auch eine wesentlich höhere Qualität.
Fazit: Sie müssen es dem Zahnarzt natürlich nicht sagen, aber Ihnen entsteht dadurch auch kein Nachteil. Sie sollten sich von Ihrem Zahnarzt das Für und Wider verschiedener Behandlungsmethoden (und der Kosten) erklären lassen und dann selbst entscheiden, was das Richtige ist.
» Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
» Die Zahnfee :-)
Gerne geschehen.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |