» Hallo,
» werden die Kosten auch für einen Zahnersatz (Brücke oder Inplantat)
» übernommen, wenn innerhalb der 8 monatigen Wartezeit ein Zahn gezogen
» werden muß und ich erst nach der Wartezeit den Zahnersatz anfertigen lasse?
»
»
» Vielen Dank im Voraus
» Klara
Hallo Klara,
Behandlungskosten für das Ziehen des Zahnes (z.B. für eine Anästhesie oder ein Provisorium) werden aufgrund der Wartezeit nicht erstattet. Ein Zahnersatz, der nach Ablauf der Wartezeit eingesetzt wird, ist mitversichert, unabhängig von dem Zeitpunkt des Zähneziehens.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |