» Hallo liebe Kundenbetreuung,
»
» wenn zB. nach ein Paar Monaten nach Versicherungsabschluss ein Zahn
» gezogen werden muss (z.B. nachtüber würde ichn dicke Backen bekommen und
» Zahn könnte nicht mehr gerettet werden) und müsste entweder eine Brücke
» oder Implantat gemacht werden. Könnte man dann trotz der 8 Monate Wartezeit
» die Behandlungskosten teilerstattet bekommen oder muss man alles noch
» selber zahlen?
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» Vielen Dank im Voraus
»
» SB
Hallo SB,
In diesem Fall wäre es wirklich so, dass nichts erstattet würde, da die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Die Wartezeit entfällt nur bei Unfällen, häufigstes Beispiel sind hierbei Stürze, bei denen man sich einen Zahn ausschlägt.
Eine Teilerstattung ist nicht möglich.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |