» Frage:
» Mein Sohn ist zu 80% Beihilfe versichert und zu 20% über eine Private
» Versicherung.
» Diese Konstellation zwangsläufig, da mein Mann Beamter und mein Kind nicht
» in die gesetztliche KV aufgenommen wurde.
» (D.h. leider sieht die Gesetzl.KV meinen Sohn als privatversichert an, -
» aber generell ist er das ja nicht)
»
» Wenn ich jetzt eine Zahnzusatzvers. für meinen Sohn abschließe, - geht das
» ?
» Und übernimmt diese dann die angebotenen Leistungen auch ?
»
» Vielen Dank und Gruß
» Ina Sprange
Hallo Frau Sprange,
Die Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt sind so konzepiert, dass sie eine gesetzliche Krankenversicherung ergänzen. Als Ergänzung zu einer privaten Versicherung, zu denen auch die Beihilfe-Ergänzungstarife gehören, sind diese Tarife grundsätzlich nicht geeignet.
Es gibt natürlich die Möglichkeit, ihren privaten Krankenversicherer zu kontaktieren (Der Versicherer, bei dem die 20% Restkosten versichert sind). Dort können Sie nachfragen, ob die Zahnleistungen in ihrem jetzigen Tarif verbessert werden können, hierzu ist evtl ein Tarifwechsel notwendig.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |