» Zunächst einmal herzlichen Dank für die blitzschnelle Beantwortung meiner
» letzten Frage!
»
» Jetzt zur Rechnungshöhe: In den Unterlagen steht "im Rahmen der
» Gebührenordnung für.." Welcher GOÄ/GOZ-Satz wird denn maximal erstattet?
»
» Und zur Beitragshöhe: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann steigt
» der Beitragssatz (wegen mangelnder Altersrückstellung) mit steigendem
» Alter. Kann ich die Tarife der kommenden Jahre aus den allgemeinen
» Beitragstabellen ablesen oder wo kann man darüber detaillierte
» Informationen erhalten?
Hallo Scharpf,
Es wird der Höchstsatz (3,5) der Gebührenordnung erstattet, was auch marktüblich ist.
Die zukünftigen Beiträge aufgrund des steigenden Alters können ungefähr aus den Beitragstabellen abgelesen werden.
Aufgrund der Inflation und einiger weiterer Kostensteigerungen können aber generelle Tariferhöhungen natürlich nicht ausgeschlossen werden. Dies ist aber unabhängig von der Kalkulation ohne Altersrückstellungen.
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(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS flexi) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |