» Sind für den Tarif Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern und
» Erwachsenen vorgesehen?
Bei medizinisch notwendiger kieferorthopädischer Behandlung erstattet der Versicherer im Rahmen (d.h. bis zu den Höchstsätzen) der GOZ bzw. GOÄ 80 % des Rechnungsbetrages, wenn gegenüber der GKV kein Leistungsanspruch besteht.
Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV greift die so genannte Mehrkostenvereinbarung: Für alle Behandlungen außerhalb dieses Leistungsanspruches werden bei KIG 3-5 80 % des Rechnungsbetrages für die komplette kieferorthopädische Behandlung erstattet (bis maximal 600 Euro pro Kiefer).
Zur Mehrkostenvereinbarung zählen Zusatzleistungen im Falle von medizinischer Notwendigkeit, wie etwa unsichtbare Zahnspange, Mini-Metall, Gold-, Keramik- und Kunststoffbracketts, festsitzender Retainer, Lingualtechnik, konfektionierbare herausnehmbare Geräte, farbige, farblos Bögen/Teilbögen, festsitzende Lückenhalter und funktionstherapeutische und –analytische Maßnahmen und weitere Zusatzleistungen, wenn medizinisch notwendig.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden in der GKV je nach Schwere der Zahn- und Kieferfehlstellungen eingestuft in so genannten Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1-5). Bei den Gruppen 3-5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und die tarifliche Leistung für Mehrkostenaufwand erfolgt. Für kieferorthopädische Behandlungen ohne Leistungsanspruch gegenüber der GKV, die medizinisch notwendig sind, erfolgt eine Erstattung mit den tariflich vorgesehenen Sätzen.
(Tarif: Zahnzusatzversicherung CSS flexi.zahnbehandlung) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |