» Werden auch Maryland-Brücken erstattet?
Marylandbrücken gelten als Zahnersatz und werden entsprechend tariflich erstattet.
Bei Maryland-Brücken wird, nachdem ein Zahn gezogen wurde, ein Brückenzahn zwischen die beiden Nachbarzähne geklebt. Also müssen die Nachbarzähne nicht wie bei einer normalen Krone abgeschliffen werden. Der Vorteil ist, dass die gesunden Nachbarzähne erhalten bleiben, sie werden höchstens leicht aufgerauht. Maryland-Brücken werden häufig bei Kindern und jungen Erwachsenen gemacht, wenn die Zähne noch im Wachstum sind. Maryland-Brücken sollten durch Implantate oder richtige Brücken ersetzt werden, sobald der Kiefer und die Zähne vollständig ausgewachsen sind.
(Quelle: Barmenia Versicherungen - Abt. Leistungsabrechnung BK I)
(Tarif: Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |