» Hallo,
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» übernimmt die UKV auch Mehrkosten wie z.B. Keramik- und Kunstoffbrackets,
» farbige oder farblose Bögen?
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» Mit freundlingen Grüßen
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» Witsch Ilka
Hallo,
gemäß dem Preis- Leistungsverzeichnis sind Mehrkosten im Prinzip schon mitversichert, der Erstattungsanspruch bestimmt sich nach dem jeweils vereinbarten tariflichen Leistungsumfang.
Das Preis- Leistungsverzeichnis beschreibt abschließend die erstattungsfähigen Höchstbeträge aller zahntechnischen Laborleistungen.
Letztendlich macht es immer Sinn, den Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, der dann prüft und mitteilt, welche Beträge er übernimmt und in welcher Höhe.
Bereits bei Antragstellung begonnene oder angeratene Behandlungen bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |