» Ich bin in der Schweiz als Koch tätig und dort pflichtversichert.
» Kann ich so eine Krankenzusatzversicherung für mich in Deutschland
» abschließen?
Hallo Kettenacker,
Grundlage für Krankenzusatzversicherungen ist immer die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder einem deutschen Basistarif. Deshalb gibt es für Grenzgänger ohne deutsche Krankenversicherung grundsätzlich nur wenige Absicherungsmöglichkeiten.
Die Grundfrage ist, welcher Versicherungsschutz besteht:
- Pflichtversicherung nach schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG)
- vom KVG befreit und nach schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) versichert
- Komplett befreit
Je nach Absicherung könnten wir zumindest für stationäre Unterbringung und Zahnersatz einen Tarif anbieten. Hierzu müssten sie sich am besten telefonisch bei uns melden, damit wir eine Versicherbarkeit überprüfen können.
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Krankenzusatzversicherung) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |