Forum Krankenzusatzversicherung Victoria

Franziska

14.09.2009, 10:39


Zuschüsse für Sehhilfen (Krankenzusatzversicherung Victoria)

Worauf beziehen sich die %-Angaben der Zuschüsse: nur auf Gläser oder auch auf Gestelle? Und: beziehen sich die %-Angaben auf die tatsächliche Rechnung oder einen festgesetzten Durchschnittsbetrag? Konkret: Es gibt z. B. Brillengläser oder auch Gestelle sehr unterschiedlicher Qualität - zahlt die Versicherung diesen Prozentsatz auch, wenn man sich für eine teurere Fassung und teurere Gläser entscheidet?

Kundenbetreuung(R)

14.09.2009, 10:54

@ Franziska


Zuschüsse für Sehhilfen

» Worauf beziehen sich die %-Angaben der Zuschüsse: nur auf Gläser oder auch
» auf Gestelle? Und: beziehen sich die %-Angaben auf die tatsächliche
» Rechnung oder einen festgesetzten Durchschnittsbetrag? Konkret: Es gibt z.
» B. Brillengläser oder auch Gestelle sehr unterschiedlicher Qualität - zahlt
» die Versicherung diesen Prozentsatz auch, wenn man sich für eine teurere
» Fassung und teurere Gläser entscheidet?

Hallo Franziska,

Die Erstattung erfolgt immer auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag für die gekaufte Sehhilfe (Gläser+Gestelle). Auch teurere Fassungen und Gläser werden tarifgemäß erstattet, allerdings ist die Gesamtleistung des Versicherers pro Rechnung begrenzt: Im Tarif GE werden maximal 190 EUR vom Versicherer erstattet, im Tarif GEP zusätzlich 65 EUR.

Beispiel-Rechnung 1
Brillengestell + Gläser: 200 EUR Rechnungsbetrag
Erstattung GE (80%, max. 190 EUR): 160 EUR
Erstattung GEP (zusätzlich 10%, max. 65 EUR): 20 EUR
Gesamterstattung: 180 EUR
Eigenanteil: 20 EUR


Beispiel-Rechnung 2
Brillengestell + Gläser: 500 EUR Rechnungsbetrag
Erstattung GE (80%, max. 190 EUR): 190 EUR
Erstattung GEP (zusätzlich 10%, max. 65 EUR): 50 EUR
Gesamterstattung: 240 EUR
Eigenanteil: 260 EUR


Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Krankenzusatzversicherung Victoria GE+GEP)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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