Forum Heilpraktikerversicherung ARAG

T. Schaak

E-Mail

04.01.2012, 16:29


Kinderbrille (Heilpraktikerversicherung ARAG)

Guten Tag,

Können wir bei der Erstattung einer Kinderbrille das Gestell bei einem anderen Optiker als die Gläser in Auftrag geben und dann entsprechend 2 Rechnungen einreichen?

Hintergrund ist das unser lokaler Optiker wenig Kindergestelle in der Auswahl hat, wir aber wegen des häufig nötigen Services gerne die Gläser vor Ort anfertigen lassen möchten.

Mit freundlichem Gruß
T. Schaak

Kundenbetreuung(R)

04.01.2012, 16:38

@ T. Schaak


Kinderbrille

» Guten Tag,
»
» Können wir bei der Erstattung einer Kinderbrille das Gestell bei einem
» anderen Optiker als die Gläser in Auftrag geben und dann entsprechend 2
» Rechnungen einreichen?
»
» Hintergrund ist das unser lokaler Optiker wenig Kindergestelle in der
» Auswahl hat, wir aber wegen des häufig nötigen Services gerne die Gläser
» vor Ort anfertigen lassen möchten.
»
» Mit freundlichem Gruß
» T. Schaak

Hallo T.Schaak,

Da spricht nichts dagegen. Nach Rücksprache mit der ARAG würde das gehen, man sollte allerdings im Leistungsfall einen Bezug zwischen den beiden Rechnungen herstellen, sprich eine kurze Begründung abgeben und dann werden auch beide Rechnungen erstattet.

Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Heilpraktikerversicherung ARAG 483)

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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