Forum Heilpraktikerversicherung ARAG

T. Schaak

E-Mail

15.09.2011, 14:33


Wartezeit Brille (Heilpraktikerversicherung ARAG)

Guten Tag,

wann kann ich erstmalig eine Kostenerstattung für eine Brille in Anspruch nehmen?

Nach der allgemeinen Wartezeit von 3 Monaten und dann begrenz auf 330 EUR in den ersten 36 Monaten Vertragslaufzeit oder muss der Vertrag erst 36 Monate laufen um erstmalig eine Brille abzurechnen?

Vielen Dank
T. Schaak

Kundenbetreuung(R)

15.09.2011, 14:39

@ T. Schaak


Wartezeit Brille

» Guten Tag,
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» wann kann ich erstmalig eine Kostenerstattung für eine Brille in Anspruch
» nehmen?
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» Nach der allgemeinen Wartezeit von 3 Monaten und dann begrenz auf 330 EUR
» in den ersten 36 Monaten Vertragslaufzeit oder muss der Vertrag erst 36
» Monate laufen um erstmalig eine Brille abzurechnen?
»
» Vielen Dank
» T. Schaak

Hallo T.Schaak,

Sie können die Leistungen für Brillen erstmals nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit von 3 Monaten in Anspruch nehmen.

Eine erneute Leistung ist anschließend erst 36 Monate nach der vorherigen Inanspruchnahme möglich (also im frühesten Fall 3+36=39 Monate nach Versicherungsbeginn).

Ihre Kundenbetreuung

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Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

    

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