» Guten Tag,
»
» wann kann ich erstmalig eine Kostenerstattung für eine Brille in Anspruch
» nehmen?
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» Nach der allgemeinen Wartezeit von 3 Monaten und dann begrenz auf 330 EUR
» in den ersten 36 Monaten Vertragslaufzeit oder muss der Vertrag erst 36
» Monate laufen um erstmalig eine Brille abzurechnen?
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» Vielen Dank
» T. Schaak
Hallo T.Schaak,
Sie können die Leistungen für Brillen erstmals nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit von 3 Monaten in Anspruch nehmen.
Eine erneute Leistung ist anschließend erst 36 Monate nach der vorherigen Inanspruchnahme möglich (also im frühesten Fall 3+36=39 Monate nach Versicherungsbeginn).
Ihre Kundenbetreuung --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |