» Hallo,
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» ich möchte eine Brillenversicherung abschließen. Wie läuft das mit der
» Antragstellung bei der DKV? Muss ich bei der erstmaligen Beantragung von
» Leistungen nachweisen, wann ich mir die letzte Brille gekauft habe? Brauche
» ich ein Rezept oder gehe ich einfach nur zum Optiker? All das ergibt sich
» nicht aus den Versicherungsbedingungen der DKV.
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» LG Matthias
Hallo Matthias,
Bei einer erstmaligen Beantragung ist nur die Wartezeit von 3 Monaten einzuhalten. Leistungen für die zweite Brille dürfen dann erst frühestens 24 Monate später geltend gemacht werden (oder wenn sich die Sehschärfe ändert).
Bei der erstmaligen Beantragung von Leistungen ist die aktuelle Sehschärfe mit einem Rezept des Optikers mitzuteilen. Dies ist wichtig, damit der Versicherer die genaue Sehschärfe kennt - denn sollte sich Diese ändern, besteht sofort Anspruch auf eine neue Brille (auch vor Ablauf der 2 Jahre), hierzu benötigen sie dann erneut eine ärztliche Bestätigung über die neue Sehschärfe.
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Brillenversicherung DKV) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |