Forum Krankentagegeld Continentale

Werling

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Karlsruhe,
14.11.2011, 16:35


A605 (Krankentagegeld Continentale)

Am 27.08.2011 erlitt ich einen Schlaganfall und bin bis auf weiteres arbeitsunfähig.
Nach intensivmedizinischer und akutneurologischer Therapie erfolgte eine medizinisch notwendige neurologische Heilbehandlung in den Kliniken Schmieder Alllensbach vom 19.09.2011 bis 20.01.2011.
Für diesen Zeitraum erhielt im keine Leistungen bis der Begründung:
" A605: Während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger haben Sie keinen Anspruch auf Krankentagegeld (Allgemeine
Versicherungsbedingungen MB/KT)." Par. 5,1 g


s.: http://www.gutguenstigversichert.de...um/10/1020/Sanatorium--Reha.html

Zitat: Nach einer akuten Krankheit nennt man die Heilbehandlung im Sanatorium "Anschlußbehandlung" oder auch "Anschlußgenesungsmaßnahme"! Diese Behandlungen sind bei der Conti mitversichert."

Was kann ich tun?

Kundenbetreuung(R)

14.11.2011, 16:49

@ Werling


A605

Hallo Werling,

Hier muss man nochmal klar darstellen, was eine "Anschlussheilbehandlung" ist, hierbei hilft vielleicht auch Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Anschlussheilbehandlung. Dort steht das Gleiche wie in unserem Forum auch: "Im Falle einer privaten Krankentagegeldversicherung kommt nach einem Urteil des Landgerichts Hildesheim [...] eine Inanspruchnahme der privaten Krankentagegeldversicherung in Frage." Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter.

Liest man in dem Forum-Eintrag auf den sie verweisen einen Satz weiter, steht dort nämlich auch, dass bedingungsgemäß während einer Reha (also Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger) keine Leistungen des Krankentagegeldversicherers gezahlt werden. Genau diese Argumentation führt der Versicherer nun auch an.

Eine verbindliche Aussage dürfen wir bei einem laufenden Versicherungsfall leider nicht treffen, bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Sachbearbeiting auseinander. Sollte mit der Continentale keine Einigkeit erzielt werden können, gibt es eine offizielle Schlichtungsstelle, bei der Ihnen kompetent geholfen wird. Sie finden die Kontaktdaten hier: www.pkv-ombudsmann.de/

Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
(Tarif: Krankentagegeldversicherung Continentale)

---
Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de.

Werling

15.11.2011, 13:05

@ Kundenbetreuung


A605

» Hallo Werling,
»
» Hier muss man nochmal klar darstellen, was eine "Anschlussheilbehandlung"
» ist, hierbei hilft vielleicht auch Wikipedia:
» de.wikipedia.org/wiki/Anschlussheilbehandlung.
» Dort steht das Gleiche wie in unserem Forum auch: "Im Falle einer privaten
» Krankentagegeldversicherung kommt nach einem Urteil des Landgerichts
» Hildesheim [...] eine Inanspruchnahme der privaten
» Krankentagegeldversicherung in Frage." Vielleicht hilft Ihnen dieser Link
» weiter.
»
» Liest man in dem Forum-Eintrag auf den sie verweisen einen Satz weiter,
» steht dort nämlich auch, dass bedingungsgemäß während einer Reha (also Kur-
» und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen
» Rehabilitationsträger) keine Leistungen des Krankentagegeldversicherers
» gezahlt werden. Genau diese Argumentation führt der Versicherer nun auch
» an.
»
» Eine verbindliche Aussage dürfen wir bei einem laufenden Versicherungsfall
» leider nicht treffen, bitte setzen Sie sich mit der zuständigen
» Sachbearbeiting auseinander. Sollte mit der Continentale keine Einigkeit
» erzielt werden können, gibt es eine offizielle Schlichtungsstelle, bei der
» Ihnen kompetent geholfen wird. Sie finden die Kontaktdaten hier:
» www.pkv-ombudsmann.de/
»
» Freundliche Grüße
» Ihre Kundenbetreuung
» (Tarif: Krankentagegeldversicherung Continentale)

    

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