» Werden mehrere Perioden der Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen
» Erkrankung zusammengezählt?
Bei Arbeitnehmern darf der Arbeitgeber in diesem Fall die Krankheitszeiten zusammenrechnen und nach sechs Wochen seine Lohnfortzahlung einstellen. In diesem Fall leistet die gesetzliche Krankenkasse ihr Krankengeld und entsprechend werden auch Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung fällig.
Für Selbständige gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Trotzdem dürfen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung zusammengezählt werden. Dies ist in der Regel unstrittig. Im Zweifelsfall darf der Versicherer aber verlangen, dass man einen ärztlichen Nachweis erbringt, aus dem hervorgeht, dass es die gleiche Erkrankung ist.
(Tarif: Krankentagegeldversicherung Continentale Tarif V) --- Moderator für Versicherungen im Forum von Gut Günstig Versichert.de. |